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Autorin: Viktoria Orlinsky

Na, düsen Sie auch noch mit einem Kofferraum voller Patientenakten von Patient zu Patient, haben Schwierigkeiten Ihre Zettelwirtschaft zu organisieren, führen Untersuchungen unnötigerweise doppelt durch, weil Ihnen nicht ersichtlich ist, was andere Mediziner schon festgestellt hatten? Kommt Ihnen bekannt vor? Wäre doch der Hammer, wenn Sie auf alle Daten über Ihre Patienten gebündelt, zu jeder Zeit und an einem Ort Zugriff hätten? So hätten Sie, egal, ob als Arzt oder Pfleger, direkt einen Überblick über die Krankheits- und Therapiegeschichte Ihrer Patienten. Keine dicken Ordner und keine verlorenen Befunde mehr. Das verspricht zumindest die elektronische Patientenakte, kurz ePA.

Ja zur E-Akte, aber bitte DSGVO-konform

Die elektronische Patientenakte ist ein zentraler Speicherort für die Dokumentation von medizinischen Dokumenten. Welche Daten dabei in die digitale Akte kommen, das soll der Patient selbst entscheiden können. Die ePA ist schon seit 2004 im Gespräch. Warum die Umsetzung relativ lange dauerte, hat vermutlich auch seinen Grund: Hochsensible Patientendaten.

Sicherheit spielt bei all den Vorteilen natürlich eine zentrale Rolle. Aktuell ist es so, dass Ärzte beim Zugriff auf die ePA alle Dokumente des Patienten einsehen können. Erst 2022 soll ein fein granuliertes Datenkontrollsystem kommen. Dies lässt selbstverständlich einige Menschen skeptisch werden. Damit das Sicherheitsrisiko zumindest auf Device-Ebene verringert wird, raten wir dringlichst zu einem Mobile Device Management. Mit einem MDM können Sie Geräte konfigurieren und verwalten. Zudem können Sie Anwendungen entsprechend den Sicherheitsrichtlinien Ihrer Praxis drahtlos verteilen. Und am allerwichtigsten: Sie gewährleisten einen sicheren Übertragungsweg der Dokumente.

Startschuss ist der 1. Juli 2020. Dann müssen alle Praxen ePAs lesen und befüllen können. Ansonsten drohen Honorarkürzungen in der Höhe von 1 %. Alle wichtigen Punkte des neuen Gesetztes haben wir für Sie zusammengefasst:

Was genau ist eigentlich die ePA?

Quelle: gematik.de

Wie wird die ePA funktionieren?

Gesetzliche Krankenhäuser sind verpflichtet, ihren Versicherten die ePA kostenlos als App zur Verfügung zu stellen. Versicherte können zu Beginn der Einführungsphase bei ihren Krankenkassen einen Zugang für die Nutzung der ePA beantragen. Danach kann die App auf das Smartphone geladen werden. Die Server zur Verarbeitung der Daten stehen dabei in Deutschland und unterliegen strengen Datenschutzbestimmungen.

Was genau wird auf der elektronischen Patientenakte gespeichert?

Seit 2021 können Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen und Behandlungsberichte von Ärzten, Psychotherapeuten und anderen Leistungserbringern abgespeichert werden. Bereits vorhandene Dokumentationen aus der Vergangenheit können bei Bedarf zusammengeführt werden. Auch Blutzuckermessungen oder Impfausweise können hochgeladen werden.

Welche Vorteile bringt die ePA?

  • Mehr Wissen durch geteilte Daten

  • Doppeluntersuchungen können vermieden werden

  • Diagnose kann durch besseren Informationsfluss genauer gestellt werden

  • Patienten haben ihren Gesundheitszustand immer im Blick

  • Wichtige Daten für Notfälle können hinterlegt werden zum Beispiel: einzunehmende Medikamente, Unverträglichkeiten, Blutwerte

Wann kommt die ePA?

Seit dem 01.01.2021 hat die stufenweise Einführung der elektronischen Patientenakte begonnen:

ePA elektronische Patientenakte

Quelle: gematik.de

Wie ist der Datenschutz geregelt?

Egal, ob Arzt, Apotheker oder Krankenhaus – jeder Nutzer der Telematikinfrasturktur ist dafür verantwortlich, den Datenschutz bei der Bearbeitung der Patientendaten einzuhalten. Ein Kritikpunkt ist hierbei jedoch Folgender: Nach gegenwärtigem Stand ist es so, dass der Patient nur entscheiden kann, ob er seine Unterlagen ganz dem Behandler zu Verfügung stellt oder gar nicht. Laut Datenschützer können Patienten so nur mangelhaft ihre Daten kontrollieren. Für Ärzte sind so zum Beispiel auch Krankheiten wie Depressionen ersichtlich. Deshalb soll es ab 2022 die Möglichkeit geben nur einzelne Dokumente freizugeben. Weiter Informationen findet ihr hier: Patientendaten Schutzgesetz.

Was kommt da noch auf uns zu?

  • Das E-Rezept: Ebenfalls ab dem 1. Juli 2021 wird es allen Apotheken möglich sein E-Rezepte zu verarbeiten. Das kann man sich so vorstellen: Die Ärztin oder der Arzt schickt über seine Praxissoftware ein Rezept, auf das Smartphone des Patienten. Wenn es sich dabei um regelmäßige Folgerezepte handelt, muss dieser somit auch nicht mehr in die Praxis kommen.

  • Digitale Krankschreibungen

  • Impfausweis

  • Mutterpass

  • Untersuchungsheft für Kinder

  • Zahnbonusheft

  • Digitale Überweisungen

Auf geht's ins digitale Gesundheitszeitalter mit der ePA

Zukünftig erhalten Menschen also einen digitalen Einblick und – hoffentlich auch – die Kontrolle über ihre Gesundheitsdaten. Step bei Step werden Ärzte, Pflegefachkräfte oder auch Hebammen, die ePA auf Wunsch der Versicherten verwenden. Die Einführung stellt Arztpraxen und Pflegedienste jedoch auch vor neue Herausforderungen: IT und Konnektoren müssen auf den neuesten Stand gebracht und interne Abläufe neu gedacht werden. Des Weiteren ist der Datenschutz in diesem Bereich unerlässlich. Denken Sie daran, die mobilen Endgeräte mittels eines MDM, DSGVO konform zu verwalten und zu sichern. Wir unterstützen Sie dabei mit den notwendigen mobilen Endgeräten, einem nutzerfreundlichen Mobile Device Management System von unserem Partner Cortado, das selbst für Laien einfach zu bedienen ist, und einem passenden Mobilfunktarif von KHTC Consulting, für die Erreichbarkeit Ihres mobilen Teams.

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Quellen: gematik.de, sueddeutsche.de, sueddeutsche.de, bundesgesundheitsministerium.de, aok.de, krankenhaus-it.de

Um den Lesefluss zu erleichtern, ist der Textverlauf auf die männliche Bezeichnung beschränkt. Dennoch beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter. Inklusivität ist ein wesentlicher Teil unserer Unternehmenskultur.

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