BYOD steht für „Bring your own device“. Dabei nutzen Mitarbeitende ihr privates Gerät auch für berufliche Zwecke. Das Modell wurde vor allem deshalb beliebt, weil Mitarbeitende so nicht zwingend ein zweites Smartphone verwenden müssen und mit ihrem gewohnten Gerät arbeiten können.
Unternehmen sollten BYOD jedoch nur mit klaren Regeln einsetzen. Wichtig sind vertragliche Vereinbarungen zur Nutzung, Datenschutz, Support, Gerätesicherheit und zum Zugriff auf Unternehmensdaten. In jedem Fall sollten BYOD-Geräte über ein geeignetes MDM-System oder eine vergleichbare UEM-Lösung eingebunden werden, damit geschäftliche Daten geschützt und Zugriffe geregelt werden können.




