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Immer mehr Unternehmen statten ihre Belegschaft mit einem Diensthandy aus – vom Außendienst über das Homeoffice bis zur Geschäftsführung. Mit dem Firmenhandy kommen aber viele Fragen: Darf das Diensthandy privat genutzt werden? Wie wird es steuerlich behandelt? Und sollten Sie die Geräte kaufen, mieten oder auf die privaten Smartphones Ihrer Mitarbeiter setzen? Dieser Ratgeber beantwortet die wichtigsten Fragen rund um das Diensthandy strukturiert und praxisnah – auch für alle, die nicht aus der IT kommen.

Was ist ein Diensthandy?

Ein Diensthandy ist ein Smartphone, das ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern für berufliche Zwecke zur Verfügung stellt. Die Begriffe Diensthandy, Firmenhandy und Geschäftshandy meinen dabei dasselbe: ein vom Unternehmen bereitgestelltes Mobiltelefon, das im Eigentum oder Vertragsverhältnis des Arbeitgebers steht und dem Beschäftigten zur Nutzung überlassen wird.

Das Gerät dient in erster Linie der Erreichbarkeit und der mobilen Zusammenarbeit – etwa für Telefonie, E-Mail, Kalender, Messenger und Fachanwendungen. Anders als ein privates Smartphone bleibt das Diensthandy ein betriebliches Arbeitsmittel: Das Unternehmen entscheidet über Beschaffung, Konfiguration, Verwaltung und die Regeln zur Nutzung. Genau diese Kontrolle ist der entscheidende Unterschied zur Nutzung privater Geräte.

Darf ein Diensthandy privat genutzt werden?

Ob ein Diensthandy privat genutzt werden darf, entscheidet allein der Arbeitgeber. Ohne ausdrückliche Regelung ist ausschließlich die dienstliche Nutzung zulässig. Erlaubt das Unternehmen die Privatnutzung, sollte dies schriftlich festgehalten werden – im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder in einer separaten Überlassungsvereinbarung. Ein solcher Geschäftshandy-Vertrag schafft Klarheit und beugt Streit vor.

In der Vereinbarung lässt sich der Umfang der Privatnutzung genau festlegen: Das Unternehmen kann zum Beispiel bestimmte Apps oder Netzwerke ausschließen, Sicherheitsvorgaben machen und die Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit regeln. Wichtig ist die Erlaubnis auch aus Datenschutzgründen: Sobald die private Nutzung des Firmenhandys gestattet ist, schützt das Fernmeldegeheimnis die privaten Inhalte – der Arbeitgeber darf dann weder Anrufe noch Nachrichten einsehen. Bei rein dienstlicher Nutzung ist eine Kontrolle des Geräts dagegen grundsätzlich zulässig.

Auch die Erreichbarkeit ist klar geregelt: Außerhalb der vereinbarten Arbeitszeit besteht keine Pflicht, ans Diensthandy zu gehen – Ausnahme ist eine vereinbarte Rufbereitschaft. Wer als Unternehmen technisch sauber zwischen beruflicher und privater Nutzung trennen möchte, setzt auf ein Mobile Device Management, das berufliche Daten in einem geschützten Bereich isoliert.

Diensthandy und Steuer:
Wann die Überlassung steuerfrei ist

Ein häufiges Missverständnis: Viele Arbeitgeber befürchten, dass ein Diensthandy als geldwerter Vorteil versteuert werden muss. In Deutschland ist das nicht der Fall. Die Überlassung eines betrieblichen Smartphones zur privaten Nutzung ist nach § 3 Nr. 45 Einkommensteuergesetz (EStG) steuer- und sozialversicherungsfrei – auch dann, wenn der Mitarbeiter das Gerät privat nutzen darf. Eine Wertgrenze gibt es dabei nicht.

Entscheidend für die Steuerfreiheit ist nur, dass es sich um ein betriebliches Gerät handelt: Der Arbeitgeber muss Eigentümer sein oder als Vertragspartner über das Gerät verfügen – etwa als Mieter oder Leasingnehmer. Läuft der Vertrag auf das Unternehmen, ist die Voraussetzung erfüllt. Auch vom Arbeitgeber übernommene Verbindungs- und Mobilfunkkosten bleiben steuerfrei. Geht das Gerät dagegen in das Eigentum des Mitarbeiters über (Übereignung), entsteht ein steuerpflichtiger Vorteil, den der Arbeitgeber pauschal mit 25 Prozent Lohnsteuer abgelten kann (§ 40 Abs. 2 Nr. 5 EStG).

Dieser Punkt spielt für die Wahl des Beschaffungsmodells eine Rolle: Auch ein gemietetes Diensthandy erfüllt die Voraussetzungen der Steuerfreiheit, solange der Mietvertrag auf das Unternehmen läuft. Hinweis: Dieser Abschnitt bietet eine Orientierung und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für Österreich gelten eigene Regelungen; lassen Sie Ihren Einzelfall im Zweifel von Ihrem Steuerberater prüfen.

Diensthandy oder BYOD:
Welches Bereitstellungsmodell passt?

Bevor Sie Diensthandys anschaffen, lohnt sich die Frage nach dem richtigen Bereitstellungsmodell. In der Praxis haben sich drei Varianten etabliert, die sich vor allem darin unterscheiden, wem das Gerät gehört und wer es auswählt.

Bei BYOD (Bring Your Own Device) nutzen Mitarbeiter ihre privaten Smartphones auch dienstlich. Das spart Anschaffungskosten, ist datenschutzrechtlich aber heikel und schwer zu verwalten. Bei CYOD (Choose Your Own Device) wählt der Mitarbeiter ein Gerät aus einem vom Unternehmen vorgegebenen Katalog – das Gerät bleibt aber ein Firmengerät. Bei COPE (Corporate Owned, Personally Enabled) stellt das Unternehmen das Gerät und erlaubt zugleich die private Nutzung.

Die Entscheidung BYOD oder Firmengerät hängt von Datenschutz, Verwaltungsaufwand und Sicherheit ab. Firmeneigene Geräte (CYOD oder COPE) lassen sich zentral über ein Mobile Device Management verwalten, einheitlich absichern und am Ende sauber zurücksetzen – ein klarer Vorteil gegenüber BYOD. Eine ausführliche Gegenüberstellung finden Sie in unserem Vergleich BYOD vs. COPE vs. CYOD.

Welche Smartphones eignen sich als Diensthandy?

Bei der Auswahl des Diensthandys zählt weniger die Optik als die Eignung für den Unternehmenseinsatz. Im Geschäftsumfeld haben sich zwei Ökosysteme durchgesetzt: das Apple iPhone mit iOS und das Samsung Galaxy mit Android. Beide bieten lange Update- und Sicherheitszyklen, was für ein Diensthandy zentral ist.

Worauf Sie bei der Geräteauswahl achten sollten: eine mehrjährige Versorgung mit Sicherheitsupdates, die zentrale Verwaltbarkeit über Mobile Device Management, die Unterstützung gängiger Sicherheitsstandards wie Samsung Knox oder Android Enterprise, eine ausreichende Akkulaufzeit für den mobilen Einsatz sowie Robustheit im Arbeitsalltag. Auch eine Dual-SIM- oder eSIM-Option kann sinnvoll sein, wenn berufliche und private Rufnummer getrennt bleiben sollen. Welches konkrete Modell und welche Konfiguration zu Ihrem Team passen, hängt vom Einsatz ab – eine aktuelle Geräteauswahl finden Sie bei neo.fonlos.de.

Diensthandy mieten statt kaufen:
Das Modell von fonlos

Wer Diensthandys kauft, bindet Kapital und trägt das volle Risiko aus Verwaltung, Reparatur, Versicherung und späterer Entsorgung allein. Die Alternative ist die Langzeitmiete: Statt hoher Anschaffungskosten zahlen Unternehmen eine planbare monatliche Rate – die IT-Kosten werden dadurch kalkulierbar und das Budget bleibt geschont.

Die fonlos services GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin vermietet seit 2014 Business-Hardware wie Smartphones, Tablets und Laptops als Langzeitmiete an Unternehmen. Dieser Tech-as-a-Service-Ansatz umfasst mehr als das reine Gerät: fonlos richtet die Smartphones vor dem Versand ein und bindet sie in Ihr Mobile Device Management ein, sodass die Geräte einsatzbereit ankommen. Im Mietmodell ist außerdem ein Geräteschutz mit 0 € Selbstbeteiligung enthalten, der ab Auslieferung greift.

Auch das Ende des Gerätelebens ist abgedeckt: Verlässt ein Mitarbeiter das Unternehmen, setzen Sie das Gerät per Mobile Device Management aus der Ferne zurück und geben es an die nächste Person weiter. Am Ende der Laufzeit kümmert sich fonlos um die Rücknahme und auf Wunsch um die zertifizierte, datenschutzkonforme Datenlöschung. So bleiben Beschaffung, Verwaltung und Rückgabe in einer Hand – und Ihre IT wird spürbar entlastet.

Häufige Fragen zum Diensthandy

Darf ein Diensthandy privat genutzt werden?

Ja, sofern der Arbeitgeber die Privatnutzung erlaubt. Diese sollte schriftlich im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder einer Überlassungsvereinbarung geregelt sein. Ohne Vereinbarung ist nur die dienstliche Nutzung zulässig.

Muss ein Diensthandy versteuert werden?

Nein. In Deutschland ist die Überlassung eines betrieblichen Smartphones zur privaten Nutzung nach § 3 Nr. 45 EStG steuer- und sozialversicherungsfrei, solange das Gerät im Eigentum oder Vertragsverhältnis des Arbeitgebers bleibt. Es entsteht kein geldwerter Vorteil, der als Lohnsteuer abzuführen wäre. Keine Steuerberatung.

Wer haftet, wenn das Firmenhandy kaputtgeht oder verloren wird?

Bei normalem Verschleiß und leichter Fahrlässigkeit haftet in der Regel der Arbeitgeber. Bei grober Fahrlässigkeit – etwa wenn das Gerät unbeaufsichtigt liegen gelassen wird – kann der Arbeitnehmer haften. Ein Geräteschutz reduziert dieses Risiko.

Muss man mit dem Diensthandy ständig erreichbar sein?

Nein. Außerhalb der vereinbarten Arbeitszeit besteht keine Erreichbarkeitspflicht – auch nicht an freien Tagen oder im Urlaub. Eine Ausnahme ist die vereinbarte Rufbereitschaft.

Darf der Arbeitgeber das Diensthandy kontrollieren?

Bei rein dienstlicher Nutzung darf der Arbeitgeber das Gerät kontrollieren. Ist die private Nutzung erlaubt, schützt das Fernmeldegeheimnis die privaten Inhalte – Anrufe, Nachrichten und Browserverlauf dürfen dann nicht eingesehen werden.

Diensthandy kaufen oder mieten?

Der Kauf bindet Kapital und verlagert Verwaltung, Reparatur und Entsorgung auf Ihr Unternehmen. Die Miete verteilt die Kosten auf planbare Monatsraten und bündelt Einrichtung, Verwaltung, Versicherung und Rücknahme in einem Angebot.

Diensthandys mieten statt kaufen – einfach und DSGVO-konform mit fonlos. Vom passenden Gerät über die Einrichtung bis zur Rückgabe begleiten wir Sie über den gesamten Lebenszyklus. Die aktuelle Geräteauswahl und alle Konditionen finden Sie unter Firmenhandys mieten. Wie sich Geräte zentral absichern lassen, erfahren Sie auf unserer Seite zu MDM für Firmenhandys.

Bildquelle: Maxim Ilyahov auf Unsplash

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