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Darf ich das Schutzzubehör entfernen?

Grundsätzlich dürfen Sie die Mietobjekte normal und gemäß Ihres Einsatzzweckes nutzen. Das bedeutet, dass Sie das Schutzzubehör entfernen dürfen. Allerdings raten wir davon ab, da die Wahrscheinlichkeit, dass die empfindlichen Oberflächen des Elektronik ohne Cover und/oder Displayfolie einen Schaden bzw. Zustandsveränderungen davon tragen, dann sehr hoch ist.

Nehmen Sie das Schutzzubehör dennoch auf eigenes Risiko ab (z.B. für Fotoaufnahmen), so gehen Sie so sorgfältig wie möglich mit den Mietobjekten um, um Kratzer, Dellen, Brüche etc. zu vermeiden. Legen Sie diese beispielsweise nur auf sauberen, weichen Oberflächen ab und beschweren Sie diese nicht. Hinweis: Für den Einsatz von Smartphones in VR-Brillen nutzen wir spezielle dünne Cover, welche nicht abgenommen werden müssen. Bei Langzeitmieten legen wir das Schutzzubehör bei.

Bitte beachten Sie, dass Mietobjekte, die ohne Schutzzubehör genutzt wurden und einen Schaden davon tragen, vom Versicherungsschutz ausgenommen sind. Darüber hinaus behalten wir uns die Berechnung von Materialkosten bei entfernten Displayschutzfolien vor.

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