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Nachfolgend informieren wir Sie über die Änderungen in den AGB mit Gültigkeit ab 03.07.2024.

100-Tage-Exit Option fällt ab sofort weg

Um unseren Kunden die maximal mögliche Freiheit zu bieten, haben wir mit Start des Langzeitmietangebots, neben den weiteren fonlos®Flex Optionen (Upgrade, Downgrade, Renewal, Kautoption, etc.) die sog. 100 Tage-Exit-Option eingeführt. Der Sinn und Zweck bestand darin, unseren Kunden stets die Möglichkeit zu geben ihre Miete in den ersten 100 Tagen bei Nicht-Gefallen beenden zu können, ohne weitere Kosten.

Das ist allerdings mit einem 100%-igen Downgrade (Verkürzung Laufzeit und Reduzierung Stückzahl auf 0) ebenfalls – und zudem auch über die ersten 100 Tage hinaus – möglich. Der einzige Unterschied: Bei einem Downgrade erfolgt eine Einstufung in den tatsächlichen Tarif (gemäß der tatsächlich genutzten Zeit). Daher fällt im Rahmen der Endabrechnung eine Ausgleichszahlung an. Kunden können jederzeit ein Angebot zu einem Downgrade vorab anfordern.

Unsere Kunden schätzen die Tatsache, einen Vertrag stets beenden zu können und nicht über eine Laufzeit hinweg gebunden zu sein, obwohl der Bedarf womöglich geändert hat. Kunden zahlen bei uns nach wie vor immer nur das was sie auch nutzen.

Da die 100-Tage-Exit-Option bisher kaum Anwendung fand, dafür aber Fragen aufwarf oder nicht gemäß den AGB aufgefasst wurde, wird diese mit sofortiger Wirkung abgeschafft.

Unser Service sieht weiterhin größtmögliche Freiheit für unsere Kunden vor. Sie können während der gesamten Laufzeit Anpassungen vornehmen, die Laufzeit verkürzen oder verlängern, die Stückzahl reduzieren oder erhöhen, weitere Services buchen und mehr. Mehr zu Mietoptionen

Wollen Sie eine Testmiete durchführen, bevor Sie sich für 24 oder 36 Monate Nutzungszeit entscheiden?

Auch möglich, dank unserer Kurzzeitmiete.

Versicherungsbedingungen wurden angepasst

Sicherheit hat für uns einen hohen Stellenwert. Daher bieten wir von Beginn an unter dem Begriff fonlos®Protect einen umfassenden Versicherungsschutz an, der in unseren Mieten stets inkludiert ist.

Abgedeckt waren bisher die Region Deutschland (wobei eine Auslandserweiterung auf individuelle Anfrage kostenpflichtig möglich war), es waren keine Schadensarten ausgenommen (außer Verlust) und es fiel ein Selbstbehalt von 120,00 Euro je Schadensursache an.

Zudem buchbar: Der Swap-Service, mit dem wir den Tausch eines Devices im Schadenfall innerhalb von 48h Stunden möglich machen.

Änderungen in den Versicherungsbedingungen mit unserem Versicherer, der AXA Allgemeine Versicherung, erfordern Anpassungen innerhalb unseres Angebots.

Damit einher geht für die vier Fälle Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und Plünderung eine Erhöhung des Selbstbehalts auf 25% des Schadenwertes, mind. jedoch gilt die neue Standardhöhe von 180,00 Euro je gemeldeten, ersatzpflichtigen Schadensfall.

Nichts geändert hat sich am Swap-Service und am Umfang der versicherten Schadensarten.

Darüber hinaus gibt es eine erfreuliche Neuerung. Ab sofort ist eine deutlich erweiterte Region vom Versicherungsschutz abgedeckt:

Europäische Union

Hinweis: EU-Zone 1 und EU-Zone 2. Auf individuelle Anfrage ist ein weltweiter Versicherungsschutz möglich.

Unsere Kunden profitieren nun von einer noch umfassenderen Abdeckung in der gesamten EU, was mehr Flexibilität und Sicherheit bei ihren nationalen sowie internationalen geschäftlichen Aktivitäten bietet.

Neuerungen zur Versicherung im Überblick:

  • Versicherte Region: EU
    Zone 1 und 2. Optional möglich: Welt
  • Standardhöhe des SB: 180€
  • Selbstbehalt für Einbruch, Einbruchdiebstahl, Raub, Plünderung: 25% vom Schadenwert, mind. 180€

> Mehr zur Versicherung

Haben Sie Fragen? Dann lassen Sie uns persönlich sprechen.

Sonstige Änderungen

Wir behalten uns das Recht vor, die Anwendung einer Zusatz-Option abzulehnen unter Punkt 4. e.

Verzinsung von überfälligen Zahlungen ab 1 Monat unter Punkt 10. d. Mehr Informationen unter: https://www.fonlos.de/rental/zahlungskonditionen

Wen betreffen die Änderungen?

Die neuen Bedingungen gelten ab sofort für alle neu zu schließenden Mietverträge. Alle Mieten, die vor dem 03.07.2024 abgeschlossen wurden, sind von diesen Änderungen ausgenommen. Es gilt das Angebot und die zum Zeitpunkt der Vertragsschließung gültige Fassung unserer AGB.

Wir sind überzeugt, dass diese Änderungen insgesamt eine Verbesserung des Leistungsumfanges darstellen.

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